Schießreglement von 1912
Zur höchsten Vorsicht und der allgemeinen Sicherheit wird gebeten, folgendes zu beachten:
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Nach dem Vogel zu schießen mit Bolzen, Stahl- oder Mantelgeschossen ist streng verboten.
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Die Schützen haben sich durch die Schießgassen zu begeben. Die Hauptleute haben streng darauf zu achten, daß das Gewehr nicht früher aufgelegt wird, bis es vorschriftsmäßig geladen ist.
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Es darf nur mit schußsicheren Gewehren geschossen werden. Freihändiges Schießen ist verboten.
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Hat ein Schütze seinen Schuß abgegeben, so hat er sich wieder hinten anzuschließen, damit auch alle Schützen an die Reihe kommen.
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Glaubt ein Schütze einen Teil des Vogels wie Zepter, Krone oder Reichsapfel geschossen zu haben, so hat er sich bei seinem Hauptmann zu melden. Nachträgliche Meldungen werden nicht angenommen.
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Sollten beim Schießen Streitigkeiten entstehen, so muß das Los entscheiden.
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Sollten Schlägereien entstehen oder sich ein Schütze grob gegen das Offizierkorps benehmen, so kann er für die beiden Tage vom Schützenfest ausgeschlossen werden.